Implantatsfreilegungs-OP immer erforderlich?

Dr. Manfred Mainitz

Rammelsbach

Offene versus geschlossene Einheilmethode

In den Kinderschuhen der zahnärztlichen Implantologie wurden Implantate (künstliche Zahnwurzeln) so in den Kieferknochen eingebracht, dass zuerst das Zahnfleisch aufgeschnitten wurde und nach Einbringung des Implantates wieder zugenäht wurde. Dieses Verfahren wird als geschlossene Einheilmethode bezeichnet.

Nach Einheilung des Implantates muss das Implantat operativ freigelegt werden: unter lokaler Betäubung wird das Zahnfleisch über dem Implantat entfernt bzw. zur Seite gedrängt, so dass das Implantat über ein Sekundärteil (wird im Implantat befestigt) mit dem geplanten Zahnersatz verbunden werden kann. Dies war und ist ein sehr sicheres Verfahren: das Implantat ist während der Einheilphase nicht dem Mundmilieu ausgesetzt. Dies ist besonders bei Risikopatienten von Vorteil: Raucher, Patienten mit geschwächtem Immunsystem, Zähneknirschen etc. Nachteilig ist jedoch, dass sich der Patient einer zweiten, wenn auch kleinen, OP unterziehen muss.

Deshalb wurde die offene Einheilmethode entwickelt: nach Einbringen des Implantates in den Kieferknochen wird das Zahnfleisch über dem Implantat nicht zugenäht, sondern das obere Ende des Implantates ragt etwas aus dem Zahnfleisch heraus. Nach Einheilung des Implantates ist also keine Freilegungs-OP erforderlich. Bei dieser Vorgehensweise muss das Implantat vor bakterieller Infektion geschützt werden. Dazu erhält der Patient ein Antibiotikum und geeignete Mundspüllösungen. Zusätzlich muss der Patient den aus dem Zahnfleisch heraus schauenden Anteil des Implantates peinlichst genau putzen. Fehlbelastungen des Implantates beim Kauen sind während der Einheilphase zu vermeiden.

Es herrscht ein regelrechter Glaubenskrieg der Verfechter der jeweiligen Einheilmethode – offen oder geschlossen – welche nun die bessere sei. In den Händen eines erfahrenen Behandlers funktionieren beide Methoden: nach sorgfältiger Aufklärung des Patienten sollte dieser die Wahl der Einheilmethode mitbestimmen.