Zahnärztliche Implantate (künstliche Zahnwurzeln) müssen erst einheilen, bevor sie durch festes Kauen belastet werden können. Der „Erfinder“ der Implantate, Prof. Branemark, empfahl vor über 50 Jahren die Implantate im Oberkiefer 6 Monate und im Unterkiefer 3 Monate einheilen zu lassen, bevor sie durch Zahnersatz belastet werden konnten. Diese „eiserne“ Regel wurde von den Behandlern über viele Jahrzehnte erfolgreich angewandt, teilweise noch heute.
In den vergangenen Jahren wurde jedoch sehr viel Forschungsarbeit bezüglich veränderter Implantatoberflächen, Implantatgeometrie etc. betrieben. Auch wurde das chirurgische Vorgehen beim Einpflanzen von Implantaten technisch weiterentwickelt. Nicht zuletzt aufgrund langjähriger Erfahrung wurden die Behandler immer mutiger und experimentierfreudiger beim Verkürzen der Einheilzeiten. Dies kommt dem Wunsch des Patienten nach möglichst schneller Versorgung entgegen.
Bei unkomplizierten Implantationen reichen heutzutage Einheilzeiten von 8 Wochen im Ober- und Unterkiefer aus. Bei aufwendigen Knochenaufbaumaßnahmen bzw. Risikopatienten ist es jedoch nach wie vor erforderlich die Implantate bis zu 6 Monaten einheilen zu lassen.
Wesentlich riskanter ist die sogenannte Sofortversorgung und Sofortbelastung. Bei der Sofortversorgung erhält der Patient gleichzeitig mit dem Implantat auch einen provisorischen Zahnersatz z.B. eine Krone. Der Patient wird angewiesen diesen Zahnersatz beim Kauen möglichst nicht zu belasten, bis das Implantat eingeheilt ist. Bei mehreren benachbarten Implantaten kann man das Risiko durch Verbinden der provisorischen Kronen zu einem Block verringern.
Bei der Sofortbelastung wird gleichzeitig mit den Implantaten auch der endgültige Zahnersatz eingegliedert. Der Patient sollte hierbei während der Einheilphase der Implantate möglichst nur weiche Kost zu sich nehmen. Dieses Verfahren hat sich vorzugsweise im zahnlosen Unterkiefer mit vier Implantaten zur Verankerung einer herausnehmbaren Prothese sehr gut bewährt. Eine exakte Diagnostik und Untersuchung des Patienten ist notwendig, um die individuell optimale Versorgungsform zu ermitteln.